Mi., 15.06.2011, 19.00 Uhr, Fahnensaal im Bayerischen Armeemuseum (Neues Schloss)
mit Kriminaldirektor Alfred Grob und Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter (beide Ingolstadt)
Im Begleitprogramm zur aktuellen Ausstellung „Vom Tatort ins Labor. Rechtsmediziner decken auf” findet am Mittwoch, den 15. Juni, um 19.00 Uhr ein Vortragsabend im Fahnensaal des Bayerischen Armeemuseums statt. Dabei kommen zwei Experten zu Wort: Kriminaldirektor Alfred Grob und Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter berichten, wie sich die Aufklärung unnatürlicher Todesfälle in der Zusammenarbeit von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizinern abspielt. Dabei werden auch Originalfotos von Todesermittlungen gezeigt. Für den Vortragsabend gilt deshalb – ebenso wie für die Ausstellung – eine Alterbeschränkung von 16 Jahren.
Wer wird informiert, wenn eine Leiche im Park gefunden wird? Wer sichert die Spuren am Tatort? Wie oft ordnet die Staatsanwaltschaft Ingolstadt eine Obduktion durch den Rechtsmediziner an? Wieviele Personen stehen am Seziertisch? Welche Todesursachen sind bei nichtnatürlichen Todesfällen in unserer Region am häufigsten? Seit wann spielen DNA-Analysen vor Gericht eine Rolle? Gibt es auch Fälle, die nicht aufgeklärt werden konnten?
Antworten auf diese und andere Fragen geben bei dem Vortrags- und Diskussionsabend im Begleitprogramm zur Rechtsmedizin-Ausstellung zwei Experten aus Ingolstadt: Kriminaldirektor Alfred Grob, Leiter der Kriminalpolizei Ingolstadt, und Dr. Helmut Walter, leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
Die beiden Fachleute arbeiten nicht nur bei diesem Vortragsabend zusammen. Bei jedem Verdacht auf das Vorliegen eines unnatürlichen Todesfalls werden Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam aktiv. Die Todesursachen können dabei sehr unterschiedlich sein – wie unterschiedlich, das veranschaulichen an diesem Abend Fotos von Auffindesituationen aus der Tätigkeit der Ingolstädter Kriminalpolizei. Diese Fotos werden, ebenso wie die Fallberichte, anonymisiert präsentiert. Dennoch ist es den Referenten wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um Originalfotos handelt, die einen ungeschönten – und daher teils recht drastischen – Eindruck von der Aufgabe der Todesermittlung geben. Deshalb gilt für den Vortragsabend dieselbe Altersbeschränkung wie für die Ausstellung selbst: frei ab 16 Jahren.
Eintritt frei